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§ 1 GELTUNGSBEREICH

(1) Die Firma JAVRO GmbH, Hattinger Str. 844, 44879 Bochum bietet über ihre Internetseiten Waren zum Kauf an.

(2) Für die Lieferungen und Leistungen von JAVRO GmbH über den Online-Shop www.javro-stoffmarkt.de gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), soweit nicht einzelvertraglich etwas Abweichendes geregelt ist.

(3) Im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten die vorliegenden AGB auch für alle künftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(4) Für den Fall, dass der Kunde die AGB nicht gelten lassen will, hat er dies der JAVRO GmbH vor oder bei Vertragsschluss in Textform anzuzeigen. Abweichenden (Einkaufs-)Bedingungen des Kunden oder Dritter wird widersprochen. Daher finden die Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter auch dann keine Anwendung, wenn JAVRO GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder wenn JAVRO GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.

§ 2 DEFINITIONEN

Im Sinne dieser AGB ist oder sind

1. Arbeitstag Montag bis Freitag außer gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen, Bundesrepublik Deutschland;

2. Bestellung verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags;

3. Einzelvertrag der im Einzelfall im Geltungsbereich dieser AGB geschlossene Vertrag.

§ 3 BENUTZERKONTO

(1) Um Waren bei JAVRO bestellen zu können, kann sich der Kunde als Nutzer im Online-Shop dauerhaft registrieren und ein Benutzerkonto anlegen. Das Benutzerkonto ist kostenlos und dient der Vereinfachung künftiger Vertragsabwicklung.

(2) Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der erforderlichen Daten in ein dafür vorgesehenes Onlineformular. Die für die Registrierung erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

(3) Bei der Registrierung wählt der Kunde ein Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und es Dritten keinesfalls mitzuteilen.

(4) Wer bereits registriert ist, kann nicht nochmals registriert werden (keine „Doppelmitgliedschaft“).

(5) JAVRO ist auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen für die Aufnahme als Nutzer berechtigt, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(6) JAVRO GmbH behält sich auf freiwilliger Basis vor, das Benutzerkonto auch über die Dauer der Vertragsdurchführung hinaus verfügbar zu halten. Der Kunde kann sich jederzeit endgültig vom Benutzerkonto abmelden. Dies erfolgt durch E-Mail an info@javro-stoffmarkt.de. Die Abmeldung führt zur Löschung aller personenbezogenen Daten des Kunden, soweit deren Speicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben oder zweckmäßig und zulässig ist. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung können der auf der Website von JAVRO verfügbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.

§ 4 VERTRAGSSCHLUSS

(1) Nach Anlegen eines Benutzerkontos, Öffnen des bereits bestehenden Benutzerkontos oder, sofern ein solches nicht angelegt wird, der Eingabe der persönlichen Daten des Kunden, erscheint vor Abschluss des Bestellvorgangs eine Übersichtsseite. Dort kann der Kunde die Richtigkeit seiner Angaben prüfen und fehlerhafte Angaben korrigieren. Der Kunde kann den Bestellvorgang jederzeit durch Bestätigung des "Zurück"- bzw. eines vergleichbaren Buttons sowie durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Nach Prüfung der Richtigkeit seiner Angaben auf der Übersichtsseite gibt der Kunde durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses eine Bestellung ab. Nach erfolgreichem Bestelleingang erhält der Kunde eine E-Mail, in welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird und alle notwendigen Informationen zur Bestellung mitgeteilt werden. Diese Bestätigungsmail stellt nur dann eine verbindliche Annahme der Bestellung dar, wenn dies ausdrücklich durch JAVRO erklärt wird. Die detaillierten Produktbeschreibungen von JAVRO auf der Website stellen noch kein verbindliches Angebot dar.

(2) Der Kunde ist an seine Bestellung bis zum Ablauf des zweiten auf den Tag der Bestellung folgenden Arbeitstags gebunden. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt zustande, wenn JAVRO die Bestellung des Kunden innerhalb der Bindungsfrist nach Satz 1 annimmt. Die Annahme kann entweder in Textform (z.B. durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

(3) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung.

(4) Die Informationen zum Einzelvertrag werden dem Kunden per E-Mail zugesendet und stehen ihm im Falle der Bestellung über ein Benutzerkonto bis zu deren Löschung zur Verfügung. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.

§ 5 WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (JAVRO GmbH, Hattinger Str. 844, 44879 Bochum, Tel.: 0234-90218002, E-Mail: info@javro-stoffmarkt.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail oder per Telefon) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung der Waren. 

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Information zum Ausschluss bzw. vorzeitigem Erlöschen des Widerrufsrechts 

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

§ 6 PREISE, VERSANDKOSTEN, ORT DES VERSANDS

(1) Die Preise der Lieferungen und Leistungen von JAVRO sowie etwaige Nebenkosten und Steuern sind im Online-Shop unter www.javro-stoffmarkt.de ausgewiesen.

(2) Der Versand erfolgt per Postversand. Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen. Die Einzelheiten zum Warenbestellwert werden dem Kunden unter https://javro-stoffmarkt.de/content/7-versandbedingungen genannt.

(3) Der Versand erfolgt nur innerhalb Deutschlands.

§ 7 ZAHLUNG UND VERZUG

(1) JAVRO stellt dem Kunden unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, darunter mindestens eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit. Die Einzelheiten zu den zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Online-Shop unter https://javro-stoffmarkt.de/content/8-zahlungsbedingungen genannt.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von JAVRO sofort und ohne Abzug zu zahlen. Im Falle einer zulässigen Teillieferung kann diese sofort fakturiert werden.

(3) Gerät der Kunde in Verzug, so werden ihm von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzögerungsschadens bleibt JAVRO vorbehalten. Sonstige Rechte von JAVRO bleiben unberührt; dies gilt insbesondere auch für die Leistungsverweigerungsrechte von JAVRO aus §§ 273 und 320 BGB.

§ 8 LIEFERUNG, TEILLIEFERUNG, LEISTUNGSHINDERNISSE

(1) Die Lieferzeiten der Lieferungen und Leistungen von JAVRO sind im Online-Shop ausgewiesen.

(2) Sämtliche von JAVRO im Bestellformular angegebene oder sonst vereinbarten Lieferfristen setzen einen Vertragsschluss voraus und beginnen bei

  1. Lieferung gegen Vorkasse: mit Zahlungseingang,
  2. Rechnung: an dem Arbeitstag, der dem Tag auf dem Vertragsschluss folgt.

(3) JAVRO ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn JAVRO erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

(4) In dem Fall, dass JAVRO die bestellte Ware nicht vorrätig hat und der Lieferant von JAVRO nicht rechtzeitig liefert, verlängert sich die maßgebliche Versandfrist bis zur Belieferung durch den Lieferanten von JAVRO zuzüglich eines Zeitraums von drei Arbeitstagen, insgesamt jedoch höchstens um einen Zeitraum von drei Wochen, vorausgesetzt

  1. JAVRO hat in seinem Angebot die Ware als nicht vorrätig, nicht auf Lager oder vergleichbar gekennzeichnet,
  2. die Verzögerung der Lieferung durch den Lieferanten von JAVRO ist nicht von JAVRO zu vertreten und
  3. JAVRO hat die Ware vor Zustandekommen des Vertrags so rechtzeitig nachbestellt, dass unter normalen Umständen mit einer rechtzeitigen Belieferung gerechnet werden konnte.

Falls die Ware ohne Verschulden von JAVRO nicht oder trotz rechtzeitiger Nachbestellung nicht rechtzeitig lieferbar ist, ist JAVRO zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. JAVRO wird dem Kunden die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich anzeigen und ihm im Falle eines Rücktritts seine an JAVRO geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzugs werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt. Ebenso bleiben die zugunsten von JAVRO bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Ausschluss der Leistungspflicht nach § 275 BGB unberührt. Für die Beschränkung der Haftung von JAVRO gelten im Übrigen die Bestimmungen in § 12 („Haftung von JAVRO“).

(5) Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt statt Absatz 4 das Folgende:

  1. Für eine Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder sonstiger zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse – hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen jeglicher Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Anordnungen oder ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, auch wenn sie bei Lieferanten von JAVRO oder deren Unterlieferanten eintreten, Probleme mit Produkten Dritter –, welche JAVRO nicht zu vertreten hat, haftet JAVRO nicht. JAVRO wird den Kunden unverzüglich über solche Umstände informieren.
  2. Sofern Ereignisse im Sinne von lit. a) JAVRO die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung und das Hindernis nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist JAVRO zum Rücktritt vom jeweiligen Einzelvertrag berechtigt; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird JAVRO unverzüglich erstatten. Führen solche Ereignisse zu Hindernissen von vorübergehender Dauer, verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. JAVRO wird dem Kunden die voraussichtlichen, neuen Termine bzw. Fristen unverzüglich mitteilen. Wenn die Behinderung länger als fünf Wochen dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung zum Rücktritt hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des jeweiligen Einzelvertrags berechtigt. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 9 AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG UND ABTRETUNG

(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die fälligen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unstreitig oder entscheidungsreif sind oder sich aus dem Widerrufsrecht für Verbraucher ergeben. Der Kunde ist jedoch ohne die weiteren Voraussetzungen aus Satz 1

  1. zur Aufrechnung auch dann berechtigt, wenn er mit einem Anspruch gegen eine Forderung von JAVRO aufrechnen will, welche zu dem Anspruch des Kunden in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht (z.B. Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung oder Verzuges gegen den Anspruch auf Zahlung der geschuldeten Vergütung),
  2. zur Zurückbehaltung auch dann berechtigt, wenn das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht wird.
  3. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde, welcher Unternehmer ist, seine Ansprüche gegen JAVRO nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von JAVRO an Dritte abtreten. Verbraucher unterliegen hingegen keinem Abtretungsverbot und dürfen ihre Ansprüche ohne Zustimmung von JAVRO an Dritte abtreten.

§ 10 EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von JAVRO.

(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt zusätzlich zu Absatz 1 das Folgende:

(3) Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus einem auf diese Geschäftsbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis), die JAVRO gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Kunden zustehen, werden JAVRO die folgenden Sicherheiten gewährt.

(4) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von JAVRO. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt. Soweit im Folgenden auf den Wert der Ware oder einer Sache abgestellt wird, so ist damit der Rechnungswert, im Falle des Fehlens einer Rechnung der Listenpreis und wiederum im Falle des Fehlens eines Listenpreises der objektive Wert gemeint.

(5) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns für JAVRO. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu versichern und JAVRO auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen.

(6) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 13) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten sowie mit anderen Sachen einschließlich Grundstücken zu verbinden und zu vermischen (im Folgenden zusammen auch „Verarbeitung“ bzw. „verarbeiten“ genannt) und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

(7) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von JAVRO als Hersteller erfolgt und JAVRO unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb zugunsten JAVRO eintreten sollte und es sich bei der neu geschaffenen Sache um eine bewegliche Sache handelt, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder in dem in Satz 1 genannten Verhältnis Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an JAVRO.

(8) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von JAVRO an der Vorbehaltsware jedoch nur anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an JAVRO ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung.

(9) Verarbeitet der Kunde die Vorbehaltsware im Auftrag seines Abnehmers („Endkunde“), so tritt er bereits jetzt seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Lieferung und Verarbeitung zusteht, sicherungshalber - jedoch nur anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil von JAVRO - an JAVRO ab. Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück bestimmt sich die Höhe der abgetretenen Forderung anteilig nach dem Verhältnis des Wertes der von JAVRO gelieferten Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen beweglichen Sachen.

(10) Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der nach Absatz 8 und 9 abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an JAVRO weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist JAVRO berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. JAVRO ist darüber hinaus berechtigt, nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist zur Zahlung und deren fruchtlosen Ablauf die Sicherungsabtretung offen zu legen, die abgetretenen Forderungen zu verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber den Endkunden zu verlangen. Im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes nach Satz 3 bzw. eines fruchtlosen Fristablaufs nach Satz 4 hat der Kunde JAVRO die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Endkunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

(10) Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der nach Absatz 8 und 9 abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an JAVRO weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist JAVRO berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. JAVRO ist darüber hinaus berechtigt, nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist zur Zahlung und deren fruchtlosen Ablauf die Sicherungsabtretung offen zu legen, die abgetretenen Forderungen zu verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber den Endkunden zu verlangen. Im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes nach Satz 3 bzw. eines fruchtlosen Fristablaufs nach Satz 4 hat der Kunde JAVRO die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Endkunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

(11) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von JAVRO hinweisen und JAVRO hierüber informieren, um JAVRO die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, JAVRO die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber JAVRO.

(12) JAVRO wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei JAVRO.

(13) Tritt JAVRO bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist JAVRO berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 11 MÄNGELANSPRÜCHE

(1) Die Mängelhaftung von JAVRO richtet sich nach §§ 433 ff. BGB.

HINWEIS: Da unfreie Sendungen mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden sind, wird dringend darum gebeten, für die Rücksendung mangelhafter Ware von dieser Versandart abzusehen.

(2) Für den Umfang und die Höhe der Haftung auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines von JAVRO zu vertretenden Mangels gilt § 12 („Haftung von JAVRO“).

(3) Kauft der Kunde als Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten ergänzend zu Absatz 1 und 2 die Absätze 4 bis 8:

(4) Mängelansprüche sind insbesondere ausgeschlossen bei

  1. nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblichen Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit. Insbesondere dürfen geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs nicht beanstandet werden. Dies gilt auch bei handelsüblichen Abweichungen, es sei denn, JAVRO hat eine mustergetreue Lieferung schriftlich erklärt;
  2. einem Kaufvertrag über die Lieferung gebrauchter Ware.

Weitere gesetzliche Ausschlussgründe bleiben unberührt.

(5) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377 und 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist JAVRO hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel spätestens am 10. Kalendertag ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von JAVRO für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

(6) Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung offener Mängel ausgeschlossen.

(7) JAVRO ist berechtigt, die Ware nach Wahl von JAVRO nachzubessern oder neu zu liefern.

(8) Die Ausschlüsse und Beschränkungen der Rechte des Kunden nach den Absätzen 4, 5, 6 und 7 gelten nicht, soweit JAVRO arglistig gehandelt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

§ 12 HAFTUNG VON JAVRO

(1) Die Haftung von JAVRO auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung oder Leistung, Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung), ist, sofern die Haftung ein Verschulden von JAVRO voraussetzt, nach Maßgabe dieses § 12 („Haftung von JAVRO“) eingeschränkt.

(2) Die Haftung von JAVRO für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (sog. „Kardinalpflicht“). Im Falle der Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von JAVRO bei einfacher Fahrlässigkeit auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.

(3) Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von JAVRO gegenüber Unternehmern auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Gegenüber Verbrauchern ist die Haftung von JAVRO bei grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.

(4) Soweit die Pflichtverletzung von JAVRO Lieferungen und Leistungen betrifft, welche JAVRO gegenüber dem Kunden freiwillig und unentgeltlich erbringt (z.B. im Rahmen einer Schenkung, Leihe oder unentgeltlicher Geschäftsbesorgung sowie bei reinen Gefälligkeiten), ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen.

(5) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 12 („Haftung von JAVRO“) gelten für Ansprüche auf Ersatz von vergeblichen Aufwendungen entsprechend.

(6) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 12 („Haftung von JAVRO“) gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von JAVRO.

(7) Die Einschränkungen dieses § 12 („Haftung von JAVRO“) gelten nicht für die Haftung von JAVRO wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen der Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 13 VERJÄHRUNG

(1) Kauft der Kunde als Verbraucher, richtet sich die Verjährung nach den gesetzlichen Regelungen.

(2) Kauft der Kunde hingegen als Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so beträgt die Verjährungsfrist

  1. für Ansprüche aus Sach- oder Rechtsmängeln auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung; der Rücktritt oder die Minderung sind nur wirksam, wenn sie innerhalb der Frist des lit. b) für Sachmängel bzw. der Frist des lit. c) für Rechtsmängel erklärt werden;
  2. bei Ansprüchen aus Sachmängeln, welche nicht die Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung zum Gegenstand haben, ein Jahr;
  3. bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln, welche nicht die Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung zum Gegenstand haben, zwei Jahre; liegt der Rechtsmangel in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten, auf Grund dessen der Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Kunden überlassenen Gegenstände verlangen kann, gilt jedoch die gesetzliche Verjährungsfrist;
  4. bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Rückzahlung der Vergütung, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre.

(3) Die Verjährung beginnt vorbehaltlich einer abweichenden einzelvertraglichen Regelung in den Fällen von Absatz 1 lit. b) und c) nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des anzuwendenden Mängelhaftungsrechts, im Falle des Absatz 1 lit. d) ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Die Nachlieferung bzw. Nachbesserung führt nicht zum Lauf einer neuen Verjährung bzw. einer Verlängerung der Verjährungsfrist, es sei denn JAVRO hat ausnahmsweise ein Anerkenntnis im Sinne § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB erklärt. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

(4) Abweichend von Absatz 3 gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen

  1. bei Ansprüchen auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen aus grober Fahrlässigkeit und in den in § 12 Absatz 7 genannten Fällen,
  2. für alle anderen als die in Absatz 2 Satz 1 lit. a) bis d) genannten Ansprüche.

§ 14 INFORMATION ÜBER VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG

JAVRO nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil.

§ 15 DATENSCHUTZ

JAVRO wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, beachten. Über die Verarbeitung personenbezogener Daten informiert JAVRO umfassend in der Datenschutzerklärung.

§ 16 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Diese AGB sowie alle unter ihrer Einbeziehung geschlossenen Einzelverträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen; zwingende Regelungen des UN-Kaufrechts (insb. Art. 12, Art. 28 und Art. 89 ff. CISG) bleiben unberührt. Zwingende Bestimmungen zum Schutz des Verbrauchers, die in dem Staat gelten, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Einzelverträgen der Geschäftssitz von JAVRO. Für Klagen von JAVRO gegen den Kunden gilt zudem jeder weitere gesetzliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(3) Die Gerichtsstandsvereinbarungen nach Absatz 2 bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von JAVRO, sofern sich aus dem Einzelvertrag nichts anderes ergibt.

(5) Soweit der auf der Grundlage dieser AGB mit dem Kunden geschlossene Einzelvertrag Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Einzelvertrags vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.